Tanztheaterprojekt
Zu Beginn des Schuljahres 2014/15wurde bereits über den Start des Tanztheaterprojekts im Stotternheimer Heimatsblatt berichtet. Im Freizeittreff Stotternheim finden seitdem immer montags und mittwochs künstlerische und darstellende Workshops und Kurse unter Anleitung von professionellen Künstlern und Tänzern statt. Parallel dazu erkundeten Kinder und Jugendliche eine Reihe von Kulturinstitutionen. Zum Beispiel besuchten einige Freizeittreffnutzer gemeinsam mit der verantwortlichen Sozialpädagogin Jeannette Ludwig das Angermuseum, die Kunsthalle, außerdem die Alte Synagoge. Am 12. und 13. Februar 2015 erkundeten Fünftklässler die Theaterwerkstätten des Theaters Erfurt und konnten innerhalb dieser Veranstaltung hinter die Kulissen schauen und sich mit dem Bühnenmechanismus einer der modernsten Bühnen Deutschlands auseinandersetzen. Geplant ist noch ein Besuch einer Druckerei. Die Proben zur Tanztheaterinszenierung „Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!“ laufen auf Hochtouren. An den letzten Choreografien und darstellenden Szenen, die Erlebnisse, Wünsche, Träume, Bedürfnisse, eben auch Erinnerungen der bewegungsfreudigen Kids nachempfinden, wird noch gefeilt. In den kommenden Wochen treffen sich die jungen Akteure vermehrt, um die bevorstehende Inszenierung insgesamt wiederholend am Stück durchlaufen zu lassen.
Zusätzlich konnte die Arnstädter Bechstein-Schule einbezogen werden. Aus dieser Einrichtung werden junge Instrumentalisten einbezogen und geben den musikalischen Background, wenn die Hip Hopper, die Breakdancer und Tanztheaterdarsteller ihre Choreografien sowohl ausdrucksstark, modern und flippig als auch sportlich akrobatisch darbieten. Am Freitag, dem 20. Februar 2015, probten die Musiker aus Arnstadt bereits in Begleitung ihrer Musiklehrerin und einem dazugehörigen Elternteil.
Bevor das Tanztheaterstück dann am 17. März 2015 um 11:00 Uhr auf der Studiobühne des Theaters Erfurt aufgeführt wird, zeigen es die beteiligten Kids für all diejenigen, die sich keinen Platz im Theater sichern konnten, am 13. März 2015 um 13:30 Uhr in der Ortsteilverwaltung Stotternheim. Hier können interessierte Eltern und Verwandte hineinschnuppern, um sich vom Können der Kursteilnehmer überzeugen zu lassen. Denn alle Plätze im Zuschauerbereich der Studiobühne sind restlos reserviert. Es haben sich bereits viele Stotternheimer Regelschüler mit ihren Lehrern angemeldet. Ein Kurs des Wahlpflichtbereichs „Darstellen und Gestalten“ der Thomas-Mann-Schule Erfurt wird auch unter den Zuschauern anwesend sein. Ebenso wollen sich die beiden fünften Klassen der Arnstädter Schule, deren Schüler die Inszenierung mit Live-Musik bereichern, ansehen.
Die Kulturpartner haben sehr engagiert kulturelle Hebel in Gang gesetzt, um den beteiligten Kids ein authentisches Theaterprozedere nachempfinden zu lassen. Unterstützung erfahren sie hier auch vom technischen Direktor des Theaters Erfurt, der sich gemeinsam mit einigen Bühnentechnikern und den für die Ausstattung verantwortlichen Künstlern beratend zusammensetzte. Eine gemeinsame Bühnenbesichtigung vor Ort konkretisierte nun die Vorstellung, wo jedes einzelne bildnerische Kunstwerk seinen Platz im Bühnenbild finden wird, ob als Mülltonnen-Imitation, als gestalteter Theaterhocker oder aber auch in Form digitalen Projektionsmaterials. Auch die Bühnengestalter können sich nicht mehr ausruhen und mobilisierten, weil die Zeit bis zum Termin drückt, für zwei Zusatztermine zehn und elf -jährige Schüler gemeinsam mit ihrem Lehrer Herrn Labitzke zur Fertigstellung des Bühnenbildes. Für die Erstellung der modernen Bühnenprojektion fühlt sich eine achte Klasse der ortsansässigen Regelschule innerhalb zweier medienorientierter Projekttage verantwortlich. Anfangs stand dieser Zusatzkurs noch auf der Kippe, bis sich die Schule am Wettbewerb „Ideen machen Schule“ beteiligte und über die Thüringer Energie AG Projektförderung erfuhr. Nun steht auch den zwei Projekttagen in Begleitung eines externen Mediengestalters und des medienverantwortlichen Lehrers Herrn Schein nichts mehr im Wege. Die Schüler werden Ankündigungsflyer, Plakate oder Postkarten kreieren, sich aber auch mit dem Schnitt von Film- und Präsentationsmaterial für die Bühnenprojektionen vertraut machen. Das große und sehr komplexe Vorhaben, das vorrangig über die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder und Jugendbildung e.V. im Rahmen der Initiative „Künste öffnen Welten“ gefördert wurde, schließt mit einer Ausstellung in der Ortsteilverwaltung, unterstützt von der Sparkassenfiliale des Ortes. Um von den Akteuren eindrucksvolle Schnappschüsse festzuhalten, sitzt ein Fotodesigner im Publikum am Tage der Aufführung. Das Projekt bleibt bis zum letzten Moment spannend und soll gleichzeitig neugierig auf einen weiteren Projektzyklus im Freizeittreff Stotternheim machen.
Prüfungstermine Realschule
Staatliche Regelschule
Stotternheim
Organisationsplan zur Abschlussprüfung 2014/2015
Realschulprüfung
23.04./24.04.2015 “Projektarbeit“ (Präsentation)
19.05.2015 Entscheidung des Schülers für das mündliche „Pflichtfach“ / Abgabe der
bis 13.00 Uhr Erklärung beim Klassenlehrer mit Unterschrift des Schülers und der Eltern!
am 05.06.2015 Bekanntgabe der Jahresfortgangsnoten (Letzter Schultag!)
07.30 Uhr
09.06.2015 Verbindliche Mitteilungen der Prüfungsteilnehmer über „freiwillige
bis 07.45 Uhr mündliche Prüfungen“ (Abgabe der Erklärung beim Klassenlehrer/mit
Unterschrift des Schülers und der Eltern)
Mo., 08.06.2015 Deutschprüfung
08.00 Uhr (schriftlich 210 Minuten)
Mi., 10.06.2015 Mathematikprüfung
08.00 Uhr (schriftlich 180 Minuten)
Fr., 12.06.2015 1. Fremdsprache Englisch
08.00 Uhr (schriftlich 150 Minuten)
Mi., 24.06.2015 Bekanntgabe der Ergebnisse der
07.30 Uhr schriftlichen Prüfung
bis zum 26.06.15 Verbindliche Mitteilung der Schüler über zusätzliche mündliche
(bis 11.00 Uhr) Prüfungen in den Fächern D, Ma, En
(schriftlich im Sekretariat abgeben / Unterschrift des Schülers und der Eltern!)
29.06.–09.07.15 Zeitraum der mündlichen Prüfungen
- Bekanntgabe des genauen Zeitplanes bis
spätestens 22.06.2015 – „eine“ Pflichtprüfung“ und „Freiwillige Prüfungen“
- für die zusätzlichen mündlichen Prüfungen
erfolgt der Aushang ab 29.06.2015)
(Hauptprüfungstag: 29.06.2015)
am Mi., 08.07.2015 Abgabe der Schulbücher
08.15 Uhr-09.15 Uhr (V.: Frau Staub, Klassenleiter)
Zeugnisausgabe Donnerstag, 09.07.2015, 18.30 Uhr
(Rathausfestsaal in Erfurt)
Allgemeine Hinweise:
1. Alle Schüler der Klassenstufe 10 der Regelschule können an der Realschulabschlussprüfung
teilnehmen. Eine Prüfungszulassung erfolgt nicht.
2. In den schriftlich geprüften Fächern (D, Ma, En) ist unverändert
eine zusätzliche freiwillige mündliche Prüfung möglich.
3. Die mündliche Prüfung besteht daher aus:
· Pflichtprüfung: „ein“ Fach nach Wahl des Schülers (außer Astronomie)
· Freiwillige Prüfung: in weiteren Fächern nach Wahl des Schülers
· Zusätzliche mündliche Prüfung (schriftliche Hauptfächer En, Ma, De) - nach Wahl des Schülers.
4. Den Realschulabschluss erwirbt, wer erfolgreich an der Abschlussprüfung teilgenommen und die
Versetzungsbestimmungen unter gewichteter Einrechnung der Prüfungsnoten erfüllt hat.
Hr. Dr. Jung
Schulleiter
DOM-Besuch
Warum stehen in Erfurt zwei Kirchen auf einem Berg?
Diese und andere Fragen zum Erfurter Dom und zur Severikirche können die Schüler der Klassen 8a und 8b jetzt beantworten.
In der Woche vor den Weihnachtsferien trafen wir uns vor dem Erfurter Dom zu einer Führung. Zunächst mussten die vielen Stufen nach oben bewältigt werden. Dafür wurden wir mit einem herrlichen Blick auf den Erfurter Weihnachtsmarkt belohnt.
Vor dem großen Kreuz begann unsere Führung mit Herrn Schmidt. Er erklärte uns viel über die lange Baugeschichte des Doms und zeigte uns an Beispielen die verschiedenen Baustile. Am Triangeltor sahen wir eine Bildgeschichte von den 5 klugen und von den 5 törichten Jungfrauen in Stein. Durch das Aposteltor betraten wir schließlich das Innere des Doms.
Herr Schmidt gab uns einige Hinweise zum Verhalten in Kirchen. So wissen wir nun auch, warum Männer und Jungen ihre Kopfbedeckung abnehmen sollen. Das hat geschichtliche Ursachen und ist als Tradition überliefert worden.
Im Inneren des Doms bestaunten wir die großartigen Mosaikfenster und durften sogar in dem geschnitzten Gestühl für die Chorherren Platz nehmen, das sonst für Besucher gesperrt ist.Im Hauptschiff erfuhren wir noch einiges über die Ostergeschichte und betrachteten den Wolfram-Leuchter.
Außer uns waren viele Touristen im Dom. Wir verstehen nun besser, warum unser Dom eine besondere Sehenswürdigkeit ist. Einige wollen im Frühjahr noch einmal kommen, der Aufstieg zur Gloriosa ist in den Wintermonaten nicgt möglich.
Unser Vormittag endete mit einem Besuch der Krippe auf dem Weihnachtsmarkt –mit folgender Aufgabe: Welche Figur fehlt noch?
Elternbrief 2014-2015
Elternbrief Nr.1
Schuljahr 2014/2015
Staatliche Regelschule Stotternheim
Gau-Algesheimer Straße 2
99095 Stotternheim
Telefon: 036204/70279 Fax: 036204/52733
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
ich begrüße Sie herzlich zum Schuljahr 2014/2015.
Unsere Schule umfasst 12 Klassen mit insgesamt 203 Schülern, davon sind 37 Fünftklässler, die wir besonders herzlich an unserer Schule willkommen heißen.
Wie gewohnt erhalten Sie mit diesem Schreiben wichtige allgemeine Informationen, aber auch spezielle Hinweise zu Neuerungen, Veränderungen und zu Terminen im neuen Schuljahr.
In den Ferien wurde vor allem an der neuen Kleinsportanlage auf dem Regelschulhof gearbeitet. Sie wird in wenigen Tagen mit einer feierlichen Eröffnung in Betrieb gehen. Damit werden die Laufwege unserer Schüler für bestimmte sportliche Aktivitäten erheblich verkürzt.
Mit Blick auf die Schulentwicklung und die besonderen Anforderungen in den Abschlussklassen werden zur weiteren Vertiefung des Unterrichtsstoffes, Prüfungs-Arbeitsgemeinschaften in den Fächern Mathematik und Englisch angeboten.
Sie, liebe Eltern, möchte ich auch im Schuljahr 2014/2015 um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit mir und meinen Kollegen bitten, damit Ihre Kinder bestmöglich gefördert werden können. Dabei ist mir persönlich ein fairer Umgang miteinander sehr wichtig.
Weitere Informationen, Termine und Berichte über Projekte und Vorhaben können Sie laufend auf unserer Homepage unter:
nachlesen. Dort sind auch die jeweils aktuellen Vertretungspläne abgelegt!
1. Klassenbesetzung
5a Herr Labitzke 8a Frau Elster
5b Frau Wallisch 8b Herr Schein 6a Frau Schuck 9R Frau Franke 6b Frau Bläß 9H Frau Haupt 7a Frau Merkel 10a Frau Altenburg 7b Frau Staub 10b Frau Nicolai |
|
2. Unterrichtszeiten /Pausen
1. Std.: 7:30 - 8:15 Uhr 10 min Pause
2. Std.: 8:25 - 9:10 Uhr 15 min Pause
3. Std.: 9:25 – 10:10 Uhr 5 min Pause
4. Std.: 10:15 – 11:00 Uhr 25 min Mittagspause
5. Std.: 11:25 – 12:10 Uhr 5 min Pause
6. Std.: 12:15 – 13:00 Uhr 15 min Pause
7. Std.: 13:15 – 14:00 Uhr 5 min Pause
8. Std.: 14:05 – 14:50 Uhr
3. Ferienordnung
Herbstferien: 06.10.2014 – 17.10.2014
Weihnachtsferien: 22.12.2014 – 02.01.2015
Winterferien: 02.02.2015 – 06.02.2015
Osterferien: 30.03.2015 – 10.04.2015
Ferientag (nach Himmelfahrt) 15.05.2015
Sommerferien 13.07.2015 – 21.08.2015
Zusätzliche Ferientage: Feiertage während der Schulzeit:
Freitag, 28.11.2014 Freitag, 03.10.2014(Tag d. D.E.)
Dienstag, 26.05.2015 Freitag, 31.10.2014(Reformationst.)
Freitag, 01.05.2015(Tag d. Arbeit)
Donnerst., 14.05.2015(Chr. Himmelfahrt)
Montag, 25.05.2015(Pfingstmontag)
4. Sprechtage für die Eltern
Mittwoch, 12.11.2014 18:00 Uhr – 20:00 Uhr
Mittwoch, 18.03.2015 18:00 Uhr – 20:00 Uhr
Sie können in Einzelfällen auch gesonderte Termine
mit einem Lehrer telefonisch vereinbaren. Nutzen
Sie hierbei auch die Dienst-E-Mail des jeweiligen
Kollegen. Die E-Mail-Adresse erhalten Sie über das Schulsekretariat der Regelschule oder durch den Klassenlehrer persönlich.
5. Kollegium
Neu begrüße ich an unserer Regelschule die Fachlehrerin
für Geografie/Geschichte Frau Kerst sowie die
Lehramtsanwärterin für Deutsch/Sport Frau Milde.
Der evangelische Religionsunterricht wird durch Herrn
Redeker(Kl. 9 und 10)und Herrn Polney (Kl. 5 bis 8)übernommen.
6. Busfahrzeiten
Die aktuellen Fahrpläne der Linien 20,30, 31 sowie 132
sind für Ihre Kinder im Schaukasten
(Eingangsbereich der RS) einsehbar.
7. Freizeit- und Lernangebote
Auch in diesem Schuljahr können wir Ihren Kindern
im Rahmen der Ganztagsschule einige Arbeitsgemeinschaften
anbieten. Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele
Schüler diese Freizeitaktivitäten regelmäßig nutzen.
Prüfungsvorbereitung Frau Haupt
Mathematik (10a/10b/9H) Mittwoch, 13:15-14:00 Uhr
Ort: Raum 101
Prüfungsvorbereitung Frau Franke
Englisch (10a/10b/9H) Montag, 13:15–14:00 Uhr
Papier/Keramik/Natur- Frau Staub/Frau Hirt
Materialien Zeit: Mittwoch 14-tägig / 13.00 Uhr
Ort: Keramikraum
Volleyball Herr Dr. Jung
Freitag 13:15-15:00 Uhr
Ort: Sporthalle Stotternheim
Computer Herr Schein
Mittwoch: 13:15 Uhr–14:00 Uhr
Ort: Medienraum
Nähen Frau Kahlstatt
Mittwoch: Nach Absprache/Aushang beachten!
Ort: Hausaufgabenraum
Musik-AG (Gitarre) Frau Schumann – Mittwoch/13:10 Uhr/Raum 01
Kochen Frau Elster - Mittwoch: 13:15-14:30 Uhr |
|
Lehrküche
|
|
8. Betriebspraktikum/Berufsvorbereitung
Klasse 7a/7b 02.10.2014 (Kompetenztag in Alach)
Klasse 7a/b 18.05.-22.05.2015 (Praktikum in Alach)
Klasse 8a/8b 09.02.-13.02.2015 (Praktikum in Alach)
Klasse 8a/8b 22.06.-03.07.2015 (Betriebspraktikum)
Klasse 9H 09.02.-20.02.2015 (Betriebspraktikum)
Klasse 9R/9H 19.01.-23.01.2015 (Praktikum in Alach)
Klasse 9R 22.06.-03.07.2015 (Betriebspraktikum)
Klasse 10a/10b 20.10.-24.10.2014 (Betriebspraktikum)
9. Informations- und Beratungsstellen
Berufs- u. Studienorientierung/Praktikum
Frau Franke – Dienstag 13:15 – 14:00 Uhr
Raum 301
Berat.-Arbeitsamt: Frau Maroldt
Jeden 1. Montag im Monat/Schulaushang
beachten!
Ort: Lernwerkstatt/Bibliothek (ab 07:30 Uhr)
Beratungslehrer: Frau Warmuth
(Schullaufbahn) Sprechzeit: Freitag, 13:15 Uhr-14:00 Uhr
Ort: Physik-Vorbereitungsraum
Betreuung von Frau Görlach – nach Absprache (036204/70279)
Schülern mit Frau Fuchs - nach Absprache (036204/70279)
Förderbedarf: Herr Kuhles - nach Absprache (036204/70279)
Schuljugendarbeit: Frau Elster - nach Absprache (036204/70279)
(Ganztagsbetreuung)
Vertrauenslehrer Frau Baier - nach Absprache (036204/70279)
Schulsozialarbeiter: Herr Steinecke (Tel.: 01573/2697500)
Ort: Beratungslehrerraum
Sprechzeit:
Montag: 11:00Uhr – 13:00 Uhr
Dienstag/Mittwoch: 10:00 Uhr- 12:00 Uhr
10. Krankmeldung eines Schülers
Elternhaus und Schule haben gemeinsame Sicherheitsinteressen
für Ihr Kind. Beachten Sie bitte daher folgende Hinweise
(Thüringer Schulordnung § 5):
· Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind immer gleich am „Ersten Tag“ unbedingt zwischen 7:15 Uhr und 09:00 Uhr in der Schule (Regelschulsekretariat bei Frau Weiße) unter der
Telefonnummer 036204/70279 !!!
Ihre telefonische Entschuldigung wird dann umgehend an den Klassenleiter weitergeleitet. Beachten Sie hierbei auch, dass nur die Erziehungsberechtigten ein Kind entschuldigen dürfen!
· Ist Ihr Kind am ersten Tag wieder anwesend, muss eine schriftliche Entschuldigung für den Zeitraum der Krankmeldung bei dem zuständigen Klassenleiter abgegeben werden.
· Dauert die Erkrankung mehr als 10 Unterrichtstage, häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.
11. Öffnungszeiten Sekretariat der Regelschule
Montag bis Freitag: 07:00 – 13:00 Uhr
Schülersprechzeiten: täglich von 11:05 – 11:25 Uhr
12. Schulbücher
Wir möchten alle Eltern bitten, die ausgeliehenen Schulbücher
unbedingt mit einem Umschlag zu versehen. Mit dieser Forderung
können wir auch in den nächsten Jahren eine optimale Schulbuch-versorgung garantieren und unnötige Ersatzansprüche vermeiden.
13. Schulförderverein
Im Anhang befindet sich eine Beitrittserklärung zum Schulförder-
verein „Regelschule Stotternheim“. Wir würden uns freuen, wenn wir zahlreiche neue Mitglieder begrüßen könnten.
Herr Dr. Jung
Schulleiter RS
Beitrittserklärung
Ich möchte Mitglied des „Schulfördervereins der Staatlichen Regelschule Stotternheim e. V.“ werden.
Mir ist bekannt, dass ich jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Frist aus dem Förderverein austreten kann.
Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht zurückerstattet!
Name, Vorname: ....................................................
Anschrift: ....................................................
....................................................
....................................................
Telefon: ....................................................
Mitglied ab Monat: ....................................................
Den Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1, -- € monatlich bezahle ich als jährliche Summe von 12,-- € per Überweisung.
Bankverbindung: Sparkasse Mittelthüringen
IBAN: DE 88 820 510 000 600 015 718
BIC: HELADEF1WEM
............................................................
Ort, Datum Unterschrift
Hausordnung
Hausordnung
der Staatlichen Regelschule Stotternheim
In unserer Schule wollen wir Lehrer und Schüler offen miteinander umgehen und so
aufeinander Rücksicht nehmen, dass wir uns alle wohlfühlen können.
1.Tagesablauf
- Stunde: 07:30 - 08:15 Uhr 10 min Pause
- Stunde: 08:25 - 09:10 Uhr 20 min Pause
- Stunde: 09:25 - 10:10 Uhr 5 min Pause
- Stunde: 10:15 - 11:00 Uhr 20 min Pause
- Stunde: 11:25 - 12:10 Uhr 5 min Pause
- Stunde: 12:15 - 13:00 Uhr 15 min Mittagspause
- Stunde: 13:15 - 14:00 Uhr 5 min Pause
- Stunde: 14:05 – 14:50 Uhr
2. Räume der Schule:
01, 03, 1, 3, 101, 123, 124, Lehrerzimmer,
201, 203, 204, 218, 219, 223, 224,
301, 303, 304, 308,
Der Speiseraum wird gemeinsam mit der Grundschule genutzt.
3a)
Die Schüler finden sich pünktlich zum Vorklingeln auf dem Schulhof ein.
Es werden folgende Ein- und Ausgänge benutzt (vgl. Lageplan der Schule):
- Ausgang II/ III: - beim Verlassen der Schule
- Ausgang I: - nur 13:00 Uhr
- Eingang/Ausgang II/ III: - beim Kommen in die Schule und in den Pausen
3b)
Bei Regenwetter und kalten Temperaturen um die 0 Grad steht den Fahrschülern ab 7:00 Uhr der Speiseraum als Aufenthaltsmöglichkeit zur Verfügung.
Bei schlechten Witterungsbedingungen wird die Hofpause abgeklingelt, die Aufsichtsschüler der 10. Klasse übernehmen die Innenaufsicht.
Die Schüler verbringen dann die Pause im Unterrichtsraum. Der Lehrer der nachfolgenden
Stunde übernimmt die Aufsicht im Raum. Das gilt auch für ankommende Sportklassen.
4.
Alle Schüler tragen der Jahreszeit entsprechende Kleidung und legen ihre Oberbekleidung
in den dafür vorgesehenen Garderoben in den Klassenräumen ab.
5.
Jeder Schüler achtet auf Ordnung und Sauberkeit an seinem Arbeitsplatz, in den Klassen,
Fluren, Toiletten und im Schulgebäude insgesamt.
Das wilde Umherlaufen in den Pausen ist im Schulgebäude untersagt.
6.
Jeder Schüler ist für seine Schulsachen selbst verantwortlich.
Wertsachen: Geld, Schmuck, Handys ... sind nicht versichert.
7.
Getränke (Milch u.a.) und das Frühstück werden von allen Klassenstufen in der
1. Pause im Unterrichtsraum der folgenden Stunde eingenommen.
Schüler, die in der 1. und 2. Stunde im Biologieraum, Chemieraum, Werkraum sowie im PC-Raum Unterricht haben, frühstücken in den Sitzecken der 1. und 2. Etage.
Der Fachlehrer der 2. Stunde führt die Aufsicht.
8.
Der Getränkeautomat darf nur in der großen Pause (11.00 Uhr bis 11.25 Uhr), in den Freistunden/Ausfallstunden und nach Unterrichtsschluss benutzt werden. Die Becher verbleiben auf dem Schulgelände und werden in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern entsorgt.
9.
Die Aufsichten der Lehrer werden durch die Schülerordnungsgruppe unterstützt.
10.
Bei Ausfallstunden und nach Unterrichtsschluss erfolgt die Aufsicht nach dem Elternwillen.
Die Fahrschüler halten sich bis zu ihrer Abfahrt auf dem Schulgelände (Nähe Bushäuschen)
und bei ungünstiger Witterung im Speiseraum auf.
11.
Das Werfen mit Steinen, Schneebällen und anderen Gegenständen auf dem Schulhof ist untersagt. Das Betreten der Grünanlagen ist nicht gestattet.
12.
In den großen Pausen halten sich die Regelschüler auf dem Regelschulhof auf.
Das gilt auch für die Schüler der Klassen 5 und 6, die in der folgenden Stunde Sport haben.
13.
Die Unterrichtsräume sind nach jeder Stunde ordentlich und sauber zu verlassen. Im
Unterrichtsraum ist die Tafel zu reinigen.
Nach der letzten Stunde sind die Fenster zu schließen und die Stühle hochzustellen.
Die Lehrer schließen nur die Fachräume ab.
Der Schülerordnungsdienst wird durch den Klassenlehrer/ Fachlehrer in seine Aufgaben
eingewiesen und unterstützt.
14.
Mit Einrichtungsgegenständen, Lehrmitteln und dem persönlichen Eigentum der Schüler wird sorgsam umgegangen. Wer mutwillig Schäden verursacht, wird zur Verantwortung gezogen.
15.
Das Betreten des Schulgeländes an schulfreien Tagen ist untersagt.
Alle Besucher melden sich bitte im Sekretariat der Regelschule an.
16.
Liegengelassene und aufgefundene Gegenstände sind bei der Schulsachbearbeiterin, Frau Weiße, abzugeben.
17.
Schüler, die durch Krankheit oder anderes fehlen, sind durch die Erziehungsberechtigten
umgehend im Sekretariat bzw. beim Klassenlehrer zu entschuldigen.
18.
Das Radfahren auf dem Schulhof ist untersagt. Für Fahrräder wird keine Haftung übernommen.
19.
Die Nutzung von Mobiltelefonen ist im Schulgebäude sowie in der Sporthalle/ Umkleideraum nicht gestattet.
Das Rauchen und der Genuss von Alkohol sind grundsätzlich auf dem Schulgelände und im Schulhaus untersagt.
20.
In den Freistunden können die Schüler unter Aufsicht die Freizeitanlagen der Regelschule
benutzen (Kleinsportanlage).
21.
Bei Alarm werden die im Fachraum bzw. im Schulhaus aushängenden Fluchtwege genutzt.
22.
Das Parken auf dem Wirtschaftshof und auf dem Schulgelände ist grundsätzlich nicht gestattet! Parkgenehmigungen müssen bei der Stadtverwaltung Erfurt beantragt werden.
Be- und Entladen ist kurzzeitig möglich. Die Hinweise des Hausmeisters sind zu beachten.
23.
Des Weiteren gelten die allgemein bekannten Gesetze zum Schutz der Kinder und Jugendlichen sowie die Hygieneverordnung der jeweiligen Schulart.
Herr Dr. Jung
Schulleiter
Hygieneplan
Staatliche Regelschule Stotternheim
Gau-Algesheimer Straße 2, 99095 Stotternheim
-Ausbildungsschule-
Tel. 036204/70279 Fax: 036204/52733 e-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Hygieneplan
der Staatlichen Regelschule Stotternheim
Die Staatliche Regelschule Stotternheim befindet sich gemeinsam mit einer Grundschule in einem Schulgebäude. Trotz aller Trennungsabsichten werden viele Räumlichkeiten bzw. Funktionsräume von beiden Schulteilen genutzt.
Die Schule liegt in einer ländlichen und verkehrsberuhigten Zone. Das Schulgelände ist mit zahlreichen Sträuchern und Bäumen bepflanzt und bietet ausreichenden Sonnenschutz in den Sommermonaten.
Der nachfolgende Hygieneplan entspricht § 36 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz, wonach Gemeinschaftseinrichtungen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festlegen müssen. Er wurde am 06.09.2010 von der Lehrerkonferenz bestätigt.
Inhalt:
1. Basishygiene
2. Schulreinigung
3. Interne Hygieneverfahren
4. Umgang mit Infektionskrankheiten
5. Erste Hilfe
6. Anlagen
1. Basishygiene
Gebäude und Außenanlagen
o Es findet momentan keine ausreichende Mülltrennung in den Klassenräumen und im Außenbereich statt.
Ausnahme: Schulhaus/Flurbereich (Mülltrennung: Gelber Sack-Biomüll-Restmüll/
Altpapier)
Abfallbehälter sind insgesamt in ausreichender Anzahl vorhanden:
Unterrichtsräume: 1 x
Außenbereich: 5 x
Schulhaus/Flurbereich: 1x Mülltrennung / je Etage
o Auf Beschluss des Schulträgers der Stadt Erfurt werden die Verwaltungsräume in den Ferien nicht gereinigt. Dies führt z. T. zu hygienischen Problemen, da die technischen Kräfte und die Lehrer auch in dieser Zeit ihre Tätigkeit in der Schule ausführen.
o Erforderliche Sicherheitsvorschriften im Außenbereich sind eingehalten und werden regelmäßig vom Schulträger der Stadt Erfurt/Amt für Bildung überprüft.
o Bauliche Maßnahmen zum Brandschutz und gemäß Infektionsschutz werden vom Schulträger beachtet.
Raumklima/Lüftung
Die Lüftung der Klassenräume liegt in der Verantwortung der Lehrkräfte. Sie soll regelmäßig erfolgen, da vor allem in der kalten Jahreszeit die Heizungen in den Klassenräumen nur unzuverlässig regulierbar sind.
Schwimmbadhygiene
Die unterrichtende Lehrkraft achtet auf strikte Einhaltung der im Strandbad Stotternheim
aushängenden Baderegeln.
Die Gewährleistung der Vorschriften zur Hygiene und Reinigung liegt nicht im Verantwortungsbereich der Schule. Bei Beanstandungen im Schwimmbad bezüglich der Hygiene ist der Betreiber die Stadt Erfurt/das Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen.
Hygiene in der Sporthalle (Erfurter Straße, 99195 Stotternheim)
Die Halle ist im Sinne der Sauberkeit und einer wirksamen Fußpilzprophylaxe nur mit Turnschuhen nicht barfuß oder in Strümpfen zu betreten. Die Reinigung oder Desinfektion im Sporthallenbereich wird durch das Sportamt Erfurt veranlasst.
2. Schulreinigung
Die Gebäudereinigung liegt in der Verantwortung des Schulträgers, der Stadt Erfurt. Grundsätzlich reinigt entsprechendes Personal die Räume, Flure, Treppen und den Sanitärbereich der Regelschule montags bis freitags von 16.00 bis 20.00 Uhr nach einem festgelegten Revierplan. Der Reinigungsplan beinhaltet darüber hinaus eine „Leistungsbeschreibung“ über die Besonderheiten, Art und die Häufigkeit der Reinigung entsprechend der hygienischen Vorgaben und Absprachen mit der Stadtverwaltung Erfurt.
Die Reinigungsarbeiten werden durch den Schulhausmeister Herrn Bauner im Auftrag der Stadtverwaltung Erfurt überwacht.
Sanitäre Anlagen
Die Ausstattung der Abort/Vorräume (Wände, Fußboden, Armaturen, Sanitärkeramik) ermöglicht eine regelmäßige Feucht-/Nassreinigung. Vor- und Aborträume werden durch Kippfenster belüftet. Die Ausstattung ist wie folgt:
o Flachspülklosett mit Kunststoffbrille
o Urinale mit Zieleinsatz
o Intakte Toilettenpapierabgabe
o Im Vorraum: Waschbecken mit Einmalhandtüchern/Seifenspender/Papierkorb
3. Interne Hygieneverfahren
Händewaschen
Eine gründliche und regelmäßige Reinigung, insbesondere der Hände sowie häufig benutzter Flächen und Gegenstände, ist eine wichtige Grundlage für einen guten Hygienestatus. Eine Desinfektion ist dort notwendig, wo Krankheitserreger auftreten können und Kontaktmöglichkeiten zur Weiterverbreitung bestehen.
In jedem Unterrichtsraum ist ein Direktspender für Flüssigseife vorhanden. Einmalhandtücher befinden sich in Vorrichtungen neben allen Waschbecken, darunter ein Papierkorb (Abwurfbehälter).
Im Unterricht wird folgendes Händewaschverfahren zu Beginn des Schuljahres besprochen:
o nach jeder Verschmutzung, nach Reinigungsarbeiten,
o nach Toilettengängen bzw. Toilettenbenutzung,
o vor dem Umgang mit Lebensmitteln/Einnahmen von Speisen,
o nach Tierkontakt,
o oft und gründlich die Hände waschen, mindestens 15 Sekunden lang mit Wasser und Seife, auch zwischen den Fingern.
Händedesinfektion
Eine Desinfektion der Hände ist nur dann erforderlich, wenn die Hände Kontakt mit Wunden, Blut, Erbrochenem, Stuhl, Urin und anderen Körperausscheidungen hatten.
Zur Durchführung der Händedesinfektion ist wie folgt zu verfahren:
o Die Hände sollen trocken sein.
o Ggf. grobe Verschmutzungen vor der Desinfektion mit Einmalhandtuch entfernen.
o Ca. 3-5 ml des Desinfektionsmittels in die hohle Hand geben.
o Unter waschenden Bewegungen in die Hände einreiben. Dabei darauf achten, dass die Fingerkuppen und Fingerzwischenräume berücksichtigt werden.
o Während der Einwirkzeit (je nach Herstellerangabe 30 Sekunden bis 2 Minuten) müssen die Hände mit Desinfektionsmittel feucht gehalten werden.
Bei zunehmendem Auftreten von „Neuer Influenza“ sollte eine erhöhte Reinigungsfrequenz von Oberflächen mit häufigem Kontakt stattfinden. Der Schulleiter (Herr Dr. Jung) und der Hausmeister (Herr Bauner) beauftragen dazu die Reinigungskräfte. Zusätzlich gilt zu beachten, dass nach Benutzung des Computerkabinetts (z.B. Maus und Tastatur) die Hände gründlich zu waschen sind!
(Gebäude/Klassenraum)
Bevorratung von Hygienematerial
Bestimmte Situationen (zum Beispiel bei viralen Infektionen) machen es erforderlich, dass Hygienematerial verfügbar ist. Wir haben daher folgende Artikel bevorratet:
o Desinfektionsmittel - Krankenzimmer/Sekretariat
o Schutzhandschuhe, Wischeimer - Reinigungsmittelraum/Lehrerzimmer/Sekretariat/Hausmeisterraum
o Mundschutz bzw. Taschentücher – Klassenraum/Erste Hilfekasten
Die Reinigungsarbeiten sind bei den o. g. Vorfällen (Erbrechen, starken Blutungen usw.)
in der Regel von den technischen Kräften der Schule vorzunehmen.
Der Kunstraum (03) wird wegen seiner Fachspezifik (Umgang mit Farben- häufiges Händewaschen) mit der doppelten Anzahl von Papierhandtüchern als normal ausgestattet.
Garderobe
Das Unterbringen der Oberbekleidung (Anorak, Pullover usw.) erfolgt im Klassenraum. Die Räume sind daher zusätzlich bei entsprechender Feuchtigkeit der Bekleidung zu lüften.
Arbeitsgemeinschaften „Kochen“
Zur Vermeidung von lebensmittelbedingten Erkrankungen und Erkrankungshäufungen in Schulen müssen an den Umgang mit Lebensmitteln besonders hohe Anforderungen gestellt werden. Die Vorgaben der Lebensmittelhygiene-Verordnung und anderer lebensrechtlicher Vorschriften werden eingehalten.
Bei gemeinsamen Aktionen (z. B. gemeinsames Frühstück, Weihnachtsbäckerei…) können Krankheitserreger in mitgebrachten Speisen direkt oder indirekt auf den Menschen übertragen werden.
Der Hausmeister, die Hausarbeiterin und die unterrichtenden Lehrkräfte sollen bei Benutzung der Lehrküche täglich folgende Dinge überprüfen:
o Überprüfung der Verfalldaten,
o Überprüfung der Räume auf Schädlinge
o Überprüfung der Spender für Flüssigseife, Desinfektionsmittel und Einmalhandtücher an den Händewaschplätzen.
Vor jeder „Koch-AG“ ist darauf zu achten, dass die Hände gründlich gewaschen werden, dass lange Haare ggf. zusammenzubinden sind und der Umgang mit rohem Fleisch vermieden wird. Nach dem Unterricht sind Küchenabfälle unmittelbar zu entsorgen. Personen, die an infizierten Hautveränderungen oder an einer infektiösen Gastroenteritis leiden, dürfen am „Kochunterricht“ nicht teilnehmen. Die Lehrkräfte werden vom Schulleiter bzw. Hausmeister zu Beginn des Schuljahres darüber belehrt.
Die Belehrung der externen Mitarbeiter erfolgt über die jeweilige Firmenleitung.
Mittagsversorgung: Partyservice Finke, 99189 Haßleben, Bachhausgasse 88
Getränkeautomat: Gunter Eubling, An der Klinge 3, 99195 Stotternheim
Reinigung: Moderne Raumpflege GmBH Mesch & Bretschneider
Waidmühlenweg 16, 99089 Erfurt
Kontrollen zur Einhaltung der hygienischen Anforderungen erfolgen zusätzlich monatlich durch den Schulleiter bzw. Hausmeister.
4. Umgang mit Infektionskrankheiten
Belehrung
Alle Lehrkräfte und Mitarbeiter werden gemäß § 35 IfSG (in Verbindung mit § 34 IfSG) vor der erstmaligen Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren mindestens im Abstand von
2 Jahren, hier jährlich, über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten vom Schulleiter belehrt. Die Belehrung ist zu unterschreiben. Das Protokoll wird für die Dauer von 3 Jahren aufbewahrt.
Besuchsverbot und Wiederzulassung
a) Lehrkräfte und Mitarbeiter
Im Falle einer Erkrankung bzw. eines Verdachtsfalles, einer Verlausung, einer Ausscheidung von Krankheitserregern oder einer bestehenden Erkrankung gemäß § 34 IfSG ist der Betroffene verpflichtet, dies der Schulleitung zu melden. Die betroffene Person darf in der Zeit der Ansteckungsfähigkeit keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt mit den Betreuenden haben. Die Wiederzulassung zur Unterrichts- bzw. Betreuungstätigkeit ist gegeben, wenn in der Regel nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht zu befürchten ist.
b) Schüler/innen
Auch bei Schülern ist im Infektionsschutzgesetz § 34 verankert, bei welchen Infektionen für Kinder und Jugendliche ein Besuchsverbot für Einrichtungen besteht. Der erneute Besuch der Schule ist dann wieder zulässig, wenn die ansteckende Erkrankung abgeklungen bzw. nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. In der Praxis hat sich ein entsprechendes schriftliches Attest des behandelnden Arztes bewährt.
Bei der „Neuen Influenza“ können erkrankte Kinder 10 Tage (bzw. Kinder, die zu den engen Kontaktpersonen des Erkrankten gehören 7 Tage) nach Erkrankungsbeginn die Schule wieder besuchen.
Beispiel 1: Läusebefall
Besonders in Gemeinschaftseinrichtungen muss immer und wiederholt mit dem Auftreten von Kopfläusen gerechnet werden. Festgestellter Kopflausbefall erfordert ohne Zeitverzug eine Mitteilung an die Schulleitung. Sollte das Sekretariat nicht besetzt sein, so können Nachrichten per Fax (036204/52733) oder E-Mail versandt werden
(Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Eltern sind verpflichtet (IfSG 34, Abs. 5) diese Mitteilung gegenüber der Schule zu tätigen. Bei festgestelltem Kopflausbefall durch die Lehrkraft sind die Eltern zu informieren. Das betroffene Kind ist vom Unterricht auszuschließen.
Beispiel 2: Neue Grippe/Influenza „Schweinegrippe“
Eine Infektion mit der „Neuen Influenza“ verläuft nach bisherigen Erfahrungen eher milde. Bei Personen mit Vorerkrankungen (z.B. chronische Krankheiten der Atemwegsorgane, des Herzkreislaufsystems oder Immunabwehr) sowie bei Schwangeren kann sie aber auch zu schweren Verläufen führen. In der Regel treten die ersten Krankheitszeichen 1-7 Tage nach einer Ansteckung auf. Durch Niesen und Husten, aber auch durch direkten Kontakt, z. B. über die Hände, die mit erregerhaltigem Sekret verunreinigt sind, können andere Personen angesteckt werden.
Die typischen Krankheitszeichen der „Neuen Influenza“ sind:
o plötzlich beginnendes Krankheitsgefühl,
o Fieber = 38 Grad/ C teilweise mit Schüttelfrost,
o Husten oder Atemnot,
o Muskel-, Glieder- und /oder Kopfschmerzen,
o Halsschmerzen bzw.
o Schnupfen oder verstopfte Nase.
Folgende Maßnahmen tragen zur Vermeidung der „Neuen Influenza“ bei:
o Strikte Anwendung von personenbezogener Hygiene, d.h. regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife für mindestens 15 bis 20 Sekunden.
o Vermeidung von Berührungen der Augen, Nase oder Mund durch die eigenen Hände.
o Vermeiden von engen Kontakten zu möglicherweise erkrankten Personen.
o Vermeidung von Anhusten und Anniesen.
o Beim Husten und Niesen von anderen Personen Abstand halten und am besten ein Papiertaschentuch vor den Mund halten, das anschließend in den Abfall entsorgt wird. Danach möglichst sofort die Hände waschen.
o Wer krank ist, gehört ins Bett und sollte nicht zur Schule oder zur Arbeit gehen.
o Viel lüften (3 bis 4x täglich Stoßlüftung von 5 bis 10 Minuten).
Kranke Schüler dürfen nicht am Unterricht teilnehmen. Wenn die Symptome, der plötzliche Beginn und die zu ermittelnden Begleitumstände auf eine neue Influenza hinweisen, dann sollten die Eltern folgendermaßen informiert werden:
o Es wird empfohlen einen Arzt aufzusuchen. Die Arztpraxis sollte unbedingt vorher auf eine vermutete Infektion mit „Neuer Influenza“ hingewiesen werden, damit sie entsprechende Vorkehrungen treffen kann.
o Über die Notwendigkeit einer spezifischen Labordiagnostik bzw. Behandlung entscheidet der Arzt.
o Falls eine „Neue Influenza“ diagnostiziert wird, meldet der Arzt dies dem örtlichen zuständigen Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt wird sich ggf. wegen Maßnahmen an die Schule wenden.
o Für die Eltern besteht keine gesetzliche Verpflichtung, die Diagnose der „Neuen Influenza“ der Schule mitzuteilen. Es erscheint aber sinnvoll, mit den Eltern entsprechende Absprachen zu treffen und um Kooperation zu bitten.
Sichtlich erkrankte Kinder sollten schnellstmöglich vom Unterricht ausgeschlossen und aus der Schule abgeholt werden. Bis zum Eintreffen der Eltern muss das erkrankte Kind unter Aufsicht getrennt von den gesunden Kindern bleiben.
Treten bei den Lehrkräften Influenza ähnliche Symptome auf, sind diese Mitarbeiter von der Arbeit freizustellen. Es sollte schnellstmöglich ein Arzt aufgesucht werden.
Falls in der Schule mehrere Krankheitsfälle auftreten, so entscheidet das Gesundheitsamt Erfurt unter Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten, welche Maßnahmen zu ergreifen sind.
Nur das Gesundheitsamt kann in Abstimmung mit dem zuständigen Schulträger im Einzelfall und im Pandemiefall die Schließung der Schule veranlassen.
Meldepflicht der Schule
Der Klassenlehrer verständigt bei festgestelltem Läusebefall im Einvernehmen mit der Schulleitung (schriftliche Mitteilung mit Rückantwort) unverzüglich die Eltern der betroffenen Klasse.
Die anderen Klassen werden ebenfalls in Form eines Schreibens oder einer Mitteilung im Hausaufgabenheft über den Befall informiert.
Der Rücklauf der Elterninformation wird vom Klassenlehrer kontrolliert. Bei Nichtabgabe kann eine Kopfkontrolle durch die Lehrkraft oder Mitarbeiter des Gesundheitsamtes erfolgen. Diese ersetzen nicht die Kontrollaufgaben der Eltern.
Die Schule hat eine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt nach IfSG 34, Abs. 6. Die Meldung erfolgt über das Sekretariat bzw. die Schulleitung.
Eine unverzügliche Meldung an das Gesundheitsamt Erfurt durch die Schule ist notwendig, wenn Beschäftigte, Schüler oder Eltern (ggf. über den Klassenlehrer)
o das Vorliegen bzw. den Verdacht eines Sachverhaltes gemäß § 34 Absatz 1-3 IfSG (Infektionskrankheit, Verlausung, Ausscheidung) melden,
o zwei oder mehr gleichartige, schwerwiegende Erkrankungen melden und als deren Ursache Krankheitserreger anzunehmen sind,
o wenn zwei oder mehr Kinder in einer Schulklasse oder mit sonstigem Kontakt zueinander Symptome aufweisen, die auf die „Neue Influenza“ hindeuten, dann hat gemäß
§ 34 Abs. 6 Infektionsschutzgesetz die Schulleitung dies dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Das Gesundheitsamt kann veranlassen, dass Untersuchungen bei den Kindern durchgeführt werden.
5. Erste Hilfe (Hauptstandort im Sekretariat der Regelschule)
o Für die Erste Hilfe sind nur Einrichtungen zur Rettung aus Gefahr für Leben und Gesundheit bereitgestellt, die den Vorschriften der Unfallverhütungsvorschrift GUV 0.3 und den allgemein anerkannten technischen, medizinischen und hygienischen Regeln entsprechen.
o Die Zugänglichkeit zur Ausrüstung ist über die Sekretärin, den Hausmeister bzw. die Schulleitung gewährleistet.
o Alle Versorgungsfälle werden im grünen Verband-Buch eingetragen.
o Die Erste-Hilfe-Ausbildung haben: Rektor, Hausmeister, Sekretärin, alle Lehrkräfte und Mitarbeiter gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Zuständigkeiten
1. Alle Lehrkräfte leisten bei Unfällen und Verletzungen adäquate Hilfe.
2. Die Schulsekretärin ist für die Überwachung der „Erste Hilfe Ausstattung“ im Sanitätsraum (Regelschulsekretariat) verantwortlich. Sie sorgt dafür, dass die Verbandskästen nach DIN 13157 und die Sanitätstaschen nach DIN 13164 ausgestattet sind. Dazu kommt jeweils eine fest verschließbare Flasche mit Händedesinfektionsmittel der DGHM – Liste. Das Ablaufdatum ist regelmäßig zu prüfen (vierteljährlich).
3. Verbandskästen befinden sich in allen Fach- und Klassenräumen, Lehrerzimmer, Sportlehrerzimmer (Sporthalle – Erfurter Straße, 99095 Stotternheim) und Lehrküche.
4. Im Sekretariat der Regelschule befindet sich ein separater Sanitätsraum mit einer Liege.
5. Eine Liste mit den Notrufnummern befindet sich jeweils unmittelbar in Telefonnähe (Sekretariat, Lehrerzimmer, Sporthalle).
Herr Dr. Jung
Schulleiter Erfurt-Stotternheim, den 06.09.2010
6. Anlagen:
· Telefonlisten - Notfallnummer
· Telefonlisten - Ansprechpartner Stadt Erfurt
· Telefonliste - Erreichbarkeit/Versorgungsträger (Mittagessen, Getränke)
· Reinigung - Leistungsbeschreibung der Stadt Erfurt
· Reinigung - Revierplan Regelschule Stotternheim